Liebe Patientin, lieber Patient,
aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV vom 15.01.2021)
ist das Betreten der Praxis nur noch mit einer FFP2-Maske zulässig.
Im Ausnahmefall können Sie gerne bei uns eine FFP2-Maske zum Selbstkostenpreis erwerben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam