Gleichgewichtsprüfung/Vestibularisprüfung

Die Gleichgewichtsprüfung wird vor allem bei Personen durchgeführt, die unter Schwindel (lat. Vertigo) leiden.

Das Gleichgewichtsorgan (Vestibularorgan) liegt im Innenohr und registriert alle Veränderungen der Lage des Körpers im Raum.

Bei der Gleichgewichtsprüfung wird zunächst mit einer speziellen Brille nach unwillkürlichen Augenbewegungen (Nystagmus) gefahndet. Die Spezialbrille, auch Frenzelbrille genannt, verhindert das Fixieren von Gegenständen im Raum und ermöglicht somit eine genaue Beobachtung des Nystagmus.

Bei der Video- oder Elektronystagmographie können diese Augenbewegungen aufgezeichnet und computergestützt ausgewertet werden. Es lassen sich dadurch auch bereits feine Funktionsstörungen des Gleichgewichtsorgans nachweisen.

Die Gleichgewichtsprüfung sollte durchgeführt werden bei:

  • Vertigo (Schwindel)
  • Hörstörungen

Die Gleichgewichtsprüfung ermöglicht den Nachweis von:

  • Funktionsstörungen des Gleichgewichtsorgans/-nerven bei
    • Entzündungen im Bereich des Innenohres wie die Neuronitis vestibularis
    • Degeneration des Gleichgewichtsorgans
    • Tumoren im Bereich des Innenohrs wie das Akustikusneurinom

Ihr Nutzen

Die Gleichgewichtsprüfung ermöglicht die frühzeitige Erkennung von Schwindelerkrankungen und deren Ursache(n), so dass eine Therapie rechtzeitg durchgeführt werden kann.