Audiometrie/Höruntersuchungen

Zur Diagnostik von Hörstörungen werden audiometrische Testverfahren angewandt. Zu diesen Untersuchungen zählen unter anderem Tonschwellenaudiometrie – Luft- und Knochenleitung zur Unterscheidung von Störungen des Innenohres oder des Mittelohres. Sprachaudiometrische Untersuchungen zur Überprüfung der Diskrimination. Impedanzmessung zur Kontrolle des Mittelohrdruckes und der Funktionstüchtigkeit der Gehörknöchelchenkette. Die Messung otoakustischer Emissionen (DPOAE) gibt objektiv Auskunft über die Innenohrsinneszellen. Diese Messung wird derzeit als Neugeborenen-Sceening an vielen Neugeborenen Stationen durchgeführt um angeborene Hörstörungen sehr früh zu erkennen.

Mit der BERA kann sowohl der Hörnerv zum Ausschluss eines Hörnerventumors, als auch die Hörschwelle bei Säuglingen objektiv überprüft werden.

Alle genannten Testverfahren können wir in unserer Praxis durchführen.